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Kommission für Anlagensicherheit (KAS)

Beschlüsse der KAS zur
Seveso-II-Richtlinie

Berücksichtigung
von Stoffen im
Anhang I der
Seveso-II-Richtlinie

KAS-22
Auswertung der
Erfahrungsberichte über
Prüfungen der
Sachverständigen nach
§ 29a BImSchG
im Jahr 2009

KAS-21
Jahresbericht
der KAS 2010

KAS-20
Leitfaden zu
Kompetenzen bezüglich
menschlicher Faktoren
im Rahmen der
Anlagensicherheit

KAS-19
Leitfaden zum
Konzept zur Verhinderung
von Störfällen und zum
Sicherheits-
managementsystem

KAS-18.K
Empfehlungen für
Abstände zwischen
Betriebsbereichen
nach StörfallV und
schutzbedürftigen
Gebieten im Rahmen
der Bauleitplanung
Umsetzung
§ 50 BImSchG
Kurzfassung

Kommission für Anlagensicherheit (KAS)

beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit


Die Kommission für Anlagensicherheit ist das Nachfolgegremium der Störfall-Kommission (SFK) und des Technischen Ausschusses für Anlagensicherheit (TAA).
Ihre Aufgaben nach § 51a BImSchG sind hier beschrieben.




Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle wird geführt von der
GFI Umwelt - Gesellschaft für Infrastruktur und Umwelt mbH
Postfach 320140
53204 Bonn
Tel. 0228 / 908734 - 0
Fax 0228 / 908734 - 9
E-Mail: Email



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