KAS - Newsletter 02/2019
KAS – Newsletter 02/2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Newsletter möchten wir Sie über neue Beschlüsse der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) informieren:
Jahresbericht 2018 der Kommission für Anlagensicherheit
Der aktuelle Jahresbericht gibt einen Überblick über die Arbeit der Kommission für Anlagensicherheit im Jahr 2018. Aktuelle und fachübergreifende Fragestellungen wurden in drei Sitzungen beraten. Darüber hinaus war das Jahr 2018 durch die intensive Sacharbeit in den Ausschüssen und Arbeitkreisen geprägt. Die Schwerpunkte lagen bei der Begleitung der Fortentwicklung des Störfallrechts auf europäischer und deutscher Ebene, der Auswertung sicherheitstechnisch bedeutsamer Ereignisse und der Erfahrungsberichte der Sachverständigen, der Fertigstellung der TRAS 120 zu Biogasanlagen, der Überarbeitung des Leitfadens KAS-25 zur Einstufung von Abfällen, Maßnahmen gegen Eingriffe Unbefugter und der Überarbeitung der TRAS 110 zu Ammoniak-Kälteanlagen.
Hinweise und Erläuterungen zur TRAS 120 (Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen)
Der Arbeitskreis Biogasanlagen hat Hinweise und Erläuterungen zur TRAS 120 erstellt. Sie sollen Fragen berücksichtigen, die dem Arbeitskreis erst nach Veröffentlichung der TRAS im Bundesanzeiger zugeleitet wurden und dem besseren Verständnis einzelner Regelungen dienen.
Lesefassung der TRAS 120 (Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen)
Die Lesefassung der TRAS 120 ist eine inoffizielle Version, in die die Korrektur der TRAS zur akuten Toxizität von Biogas bereits eingearbeitet wurde. Die Tabelle zu Schutzabständen im Anhang VII ist zur besseren Lesbarkeit farbig dargestellt.
KAS-49 Auswertung der Erfahrungsberichte für das Jahr 2017
Der aktuelle Bericht des Ausschusses Erfahrungsberichte enthält die Auswertung der Erfahrungsberichte über die Prüfungen der Sachverständigen im Sinne von § 29a BImSchG und der Veranstaltungen zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch im Jahr 2017. Darüber hinaus werden die Schlussfolgerungen der KAS dargestellt.
KAS-50 Merkblatt zur Beurteilung der sicherheitstechnischen Relevanz von Modifikationen
Der Ausschuss Ereignisauswertung hat ein Merkblatt zur Beurteilung der sicherheitstechnischen Relevanz von Modifikationen in verfahrenstechnischen Anlagen erstellt. Es soll eine zusätzliche Informationsquelle für den sicheren Betrieb und die Instandhaltung von Anlagen darstellen. Ziel des Merkblattes ist es, Verantwortliche und Ausführende vor Modifikationen durch (bau)technische Änderungen oder durch Änderungen von Arbeitsweisen und Verfahrensabläufen dahingehend zu sensibilisieren, dass von dem Vorhaben Auswirkungen auf das Sicherheitskonzept der Anlage, des Verfahrens oder der Arbeitsweisen ausgehen können und deshalb in ihrer möglichen Tragweite richtig eingeschätzt werden müssen. In einem Anhang findet sich eine Checkliste, die beispielhaft eine Hilfestellung zur schnellen Erstbeurteilung der sicherheitstechnischen Relevanz von Modifikationen in Anlagen gibt.
Weitere Beschlüsse sowie das Arbeitsprogramm der laufenden Berufungsperiode der Kommission für Anlagensicherheit können Sie der Internetseite www.kas-bmu.de entnehmen.
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