Ausschuss Ereignisauswertung (AS-ER) der Kommission für Anlagensicherheit (KAS)
Aufgaben, Ziele und Vorgehensweise des AS-ER der KAS
Die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) hat einen Ausschuss Ereignisauswertung (AS-ER) eingerichtet und mit der Erfassung und Auswertung sicherheitstechnisch bedeutsamer Ereignisse beauftragt. Dazu zählt jedes Ereignis in verfahrenstechnischen Anlagen, dessen Lehren und Erkenntnisse auf andere Betriebe übertragen werden können, um die Sicherheit der Anlagen zu verbessern.
Ereignisse, die seitens des AS-ER bearbeitet werden, können sowohl nach 12. BImSchV meldepflichtige als auch nicht meldepflichtige Ereignisse und Beinahe-Ereignisse sein. Inter-nationale Ereignisse von hervorgehobener Bedeutung können ebenfalls beraten werden.
Ziel der Arbeit des AS-ER ist es, dazu beizutragen, dass ähnliche Ereignisse künftig vermieden werden.
Bei der Aufarbeitung der Informationen zu einem Ereignis soll das sicherheitstechnische Verständnis im Vordergrund stehen. Der Detaillierungsgrad soll sich an der Nutzbarkeit für die Fachöffentlichkeit orientieren.
Grundsatz
Um Informationen über Ereignisse zu erhalten, ist das Vertrauen der Meldenden / Datenlieferanten zum AS-ER von erheblicher Bedeutung. Eine hinreichende Anonymisierung vor einer Veröffentlichung ist in der Regel eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen des beschriebenen Vorgehens.
Kooperation
Zum Zwecke des Austausches von Erkenntnissen und der Vermeidung von Doppelarbeit kooperiert der AS-ER mit der Arbeitsgruppe Ereignisauswertung (AG-ER) des Ausschusses Anlagenbezogener Immissionsschutz / Störfallvorsorge (AISV) und der Fachgruppe Ereignisse der Fachsektion Prozess- und Anlagensicherheit der DECHEMA.
Aspekte der Ereignisbetrachtung
Aspekt 1: Auswahl von Ereignissen
Auszuwertende Ereignisse werden auf Basis der Aufgaben und Ziele des AS-ER ausgewählt.
Aspekt 2: Ereignisablauf
Aus den zum Ereignis vorliegenden Informationen sind diejenigen Sachverhalte herauszuarbeiten, die für eine technisch plausible, verständliche und nachvollziehbare Darstellung des Ereignisablaufs erforderlich sind. Dies setzt eine ausreichende Informationstiefe voraus.
Aspekt 3: Ursachen
Bei der Ursachenermittlung gilt es vor allem solche Ursachen zu identifizieren, welche von übergreifendem Interesse sind. Damit sind Ursachen gemeint, die auf andere Anlagen über-tragbar sind oder einen Lerneffekt aufweisen. Ursachen für Vorkommnisse können sein:
a) prozessrelevante Ursachen,
b) technische Ursachen,
c) organisatorische Mängel,
d) umgebungsbedingte Gefahrenquellen und Eingriffe Unbefugter.
Aspekt 4: Übertragbarkeit
Die Bewertung der Übertragbarkeit bezieht sich auf erkannte konkrete oder prinzipielle technische- / stoffliche Schwachstellen oder organisatorische Mängel sowie auf umgebungsbedingte Gefahrenquellen und Eingriffe Unbefugter, die für die Sicherheit und den zuverlässigen Betrieb von verfahrenstechnischen Anlagen von übergreifender Bedeutung sind.
Aspekt 5: Grundsätzliche Empfehlungen, Lerneffekt
Aus dem ausgewerteten Ereignis können grundsätzliche Empfehlungen, die auf eine Verbesserung der Zuverlässigkeit und der Sicherheit des Anlagenbetriebes abzielen, abgeleitet werden.