KAS - Newsletter 01/2019
KAS – Newsletter 01/2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Newsletter möchten wir Sie auf Neuigkeiten aus der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) hinweisen:
Neue Sicherheitstechnische Regel für Biogasanlagen TRAS 120
Am 21. Januar 2019 wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Bundesanzeiger eine von der KAS erarbeitete sicherheitstechnische Regel „Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen (TRAS 120)“ veröffentlicht. Sie gilt für die Errichtung, Beschaffenheit und den Betrieb von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Biogasanlagen sowie für Biogasanlagen, die der 12. BImSchV unterliegen. Die TRAS 120 enthält dem Stand der Technik und dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechende sicherheitstechnische Regeln und Erkenntnisse.
Ergänzung des Leitfadens KAS-18 zu explosiven Stoffen
Die KAS hat am 29.11.2018 beschlossen, Empfehlungen zu angemessenen Sicherheitsabständen bei explosiven Stoffen zu veröffentlichen und damit eine Ergänzung zum Leitfaden KAS-18 vorzunehmen.
Formale Anpassung des Leitfadens KAS-19 an die neue 12. BImSchV
Durch die Änderung der 12. BImSchV wurde eine Änderung des Leitfadens KAS-19 notwendig. Die KAS hat zunächst eine formale Anpassung vorgenommen, eine Überarbeitung des Leitfadens ist für die kommende Berufungsperiode geplant.
Änderung des KAS-43
Die KAS hat beschlossen, eine Änderung ihrer Empfehlungen für die Ermittlung der Mengen gefährlicher Stoffe bei außer Kontrolle geratenen Prozessen im KAS-43 vorzunehmen. Die Änderungen beschränken sich ausschließlich auf die Einleitung.
Weitere Beschlüsse sowie das Arbeitsprogramm der laufenden Berufungsperiode der Kommission für Anlagensicherheit können Sie der Internetseite www.kas-bmu.de entnehmen.
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